Einlösebedingungen für Gutscheine
Gutscheinbedingungen Schützenhaus Pulsnitz, Inhaber: Dirk Busch & Gerd Busch Gaststättenbetriebs- und Verpächter eGbR.
Wir lösen Gutscheine nur ein, deren zweifelsfreie Echtheit mit einer originalen Unterschrift eines bevollmächtigten Vertreters der Dirk Busch & Gerd Busch Gaststättenbetriebs- und Verpächter eGbR und eine originalen, gültigen Betriebsstempel versehen ist. Der Gutschein ist digital erstellt und digital in unserem Kassensystem registriert. Zum Einlösen ist deshalb unbedingt die kleine Gutscheinkarte erforderlich. Für den Verlust der Karte haftet der Inhaber der Gutscheinkarte selbst. Eine erneute Ausstellung der Gutscheinkarte ist nicht möglich. Eine Einlösung des Gutscheines im Rahmen von Saalveranstaltungen, Familien- oder Firmenfeiern, Lieferungen außer Haus oder an für den Freistaat Sachsen gültigen Feiertagen ist nicht möglich. Der Gutschein verliert drei Jahre nach Ablauf des Ausstellungsjahres seine Gültigkeit. Eine Einlösung des Geldwertes erfolgt dann nicht mehr. Eine generelle Barauszahlung oder Auszahlung eines Restbetrages ist nicht möglich.




